Vermieter:
Gudrun Ponta, Ebbinghauser Str. 31, 33178 Borchen
Mietobjekt: Ferienhaus „Waldeule“, Am Parparer Weg 3, 29481 Karwitz, Wendland
- Anreise / Abreise
Die Anreise am Anreisetag kann ab 15 Uhr erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr erfolgen.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. - Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haustiere sind willkommen und mit Art und Anzahl anzugeben. Es können bis zu 2 Hunde mitgebracht werden. - Bezahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Werden die Zahlungsfristen
nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Strom, Wasser, Abfall, Saunanutzung, WLAN und Netflix werden nicht erhoben. - Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet, da wir bei kurzfristigen Stornierungen meist keinen neuen Mieter mehr finden können.
• bis einschließlich 28. Tag vor Mietbeginn kostenlose Stornierung
• 27. bis inkl. 7. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
• ab 6. Tag vor Mietbeginn 95% des Gesamtpreises
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. - Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich beim Vermieter per E-Mail oder telefonisch anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. - Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. - Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, Pandemie-Fall, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. - Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.